Chlorpyrifos-giftige Orangen

Chlorpyrifos erfüllt nicht die Kriterien für die Erneuerung seiner Genehmigung

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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat mitgeteilt, dass der Pflanzenschutzmittelwirkstoff Chlorpyrifos nicht die gesetzlich geforderten Kriterien für die Erneuerung seiner Genehmigung in der Europäischen Union erfüllt. https://www.efsa.europa.eu/sites/default/files/scientific_output/5809-chlorpyrifos.pdf

Das BfR hatte in seiner Kommentierung im Peer-Review im Wiedergenehmigungsverfahren darauf hingewiesen, dass vor allem belastbare entwicklungsneurotoxikologische Studien (DNT, Development Neurotoxicity Study) fehlen. Obwohl das Peer-Review-Verfahren noch nicht vollständig abgeschlossen ist, hat die Europäische Kommission die EFSA gebeten, eine Erklärung über die verfügbaren Ergebnisse der Bewertung der menschlichen Gesundheit abzugeben.

Die EFSA hat in diesem Peer-Review-Prozess Bedenken hinsichtlich möglicher genotoxischer und neurologischer Effekte während der Entwicklung festgestellt, unterstützt durch epidemiologische Daten, die Auswirkungen auf Kinder zeigen. Somit kann derzeit kein sicherer gesundheitlich basierter Richtwert festgesetzt werden. Das BfR teilt die wissenschaftliche Bewertung der EFSA.

Chlorpyrifos ist ein organischer Phosphorsäureester, der zur Bekämpfung von Insekten ein- gesetzt wird. Der Pflanzenschutzmittelwirkstoff ist Gegenstand eines Verfahrens zur Erneuerung der Genehmigung unter der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.

Die derzeit laufende Genehmigung für Chlorpyrifos endet im Januar 2020. Der Antrag der Hersteller auf Erneuerung wird derzeit im Rahmen des Peer-Review-Systems der EU für die Genehmigung von Wirkstoffen bewertet.

Quelle: Bundesamt für Riskiobewertung

Weitere Informationen auf der BfR-Website zum Chlorpyrifos:

https://www.bfr.bund.de/de/a-z_index/chlorpyrifos-129659.html

Weihnachtsbeleuchtung: BUND weist hohe Gehalte illegaler Schadstoffe in Lichterketten nach

Weihnachtszeit – Lichterzeit: Viele Menschen dekorieren gerade in der dunklen Jahreszeit ihre Wohnungen und Gärten mit Lichterketten. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat sich die Frage gestellt, ob der Einsatz von Lichterketten unbedenklich ist. Das schockierende Ergebnis: Weihnachtsbeleuchtung enthält große Mengen an gesundheits- und umweltschädlichen Chemikalien. Das ist das Resultat einer Testreihe, die der BUND im Herbst 2019 durchgeführt hatte. Stichprobenartig wurden vier Lichterketten oder -schläuche bei namhaften Online-Händlern erworben und von einem externen Labor auf bedenkliche Phthalate und Chlorparaffine getestet, die als Weichmacher für PVC zum Beispiel in Kabelummantelungen dienen. In drei von vier Lichterketten konnten die Schadstoffe in erheblichen Konzentrationen von bis zu 27 Prozent nachgewiesen werden. Dies ist umso alarmierender, da der Einsatz von Phthalaten und Chlorparaffinen in Elektrogeräten EU-weit verboten ist. 

„Mit einem solch erschreckenden Ergebnis haben wir nicht gerechnet“, erklärt Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender. „Wir fordern die Hersteller der belasteten Produkte, namentlich Hellum, Salcar GmbH und Globo auf, ihre Lichterketten umgehend vom Markt zu nehmen, um so zu verhindern, dass noch mehr dieser gesundheitsschädlichen Leuchtmittel in den Vertrieb gelangen.“ Im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher hat der BUND die Testergebnisse an die zuständigen Bezirksbehörden weitergeleitet und diese aufgefordert, das Schnellwarnsystem der EU (RAPEX) zu aktivieren. Bandt weiter: „Mit einem Produktrückruf allein ist es nicht getan. Hersteller von Alltagsprodukten müssen offenlegen, welche Chemikalien in ihren Produkten eingesetzt werden – so wie es bei Kosmetik bereits der Fall ist. Hier ist auch die Politik gefordert, endlich für mehr Transparenz zu sorgen.“

Die Ergebnisse dieses Tests weisen nach Auffassung des BUND auf ein grundsätzliches Problem bei der Produktion von Gütern hin. „Die Ergebnisse zeigen wieder einmal, dass viele Unternehmen ihre Lieferkette nicht im Griff haben“, so Ulrike Kallee, Schadstoff-Expertin des BUND. „Händler und Produkthersteller müssen ihren Lieferanten endlich klare Vorgaben machen und die Ware regelmäßig auf Schadstoffe überprüfen. Die eingesetzten Chemikalien belasten nicht nur die menschliche Gesundheit, sondern auch die Umwelt – bei uns und in den Produktionsländern.“

Die vom Labor nachgewiesenen Phthalate DEHP und DBP gelten als besonders bedenklich für die Gesundheit. Alle vier Lichterketten im Test waren zwischen 0,16 und 27 Gewichtsprozent mit diesen Schadstoffen belastet. Gemäß der europäischen Richtlinie zur Beschränkung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) dürfen Produkte mit Gehalten über 0,1 Gewichtsprozent europaweit nicht verkauft werden. Die Weichmacher können durch Ausdünsten, Auswaschung oder Abrieb aus der Weihnachtbeleuchtung entweichen und gelangen so in die Umwelt. In Innenräumen binden sie sich an Hausstaub und können so eingeatmet werden. DEHP und DBP ähneln den körpereigenen Hormonen und bringen das fein ausbalancierte Hormonsystem des Körpers aus dem Gleichgewicht. Eine Vielzahl von Erkrankungen und Störungen wird mit diesen Substanzen in Verbindung gebracht: unter anderem verringerte Spermienqualität, verfrühte Pubertät, Asthma, Brustkrebs, Fettleibigkeit, Diabetes sowie erniedrigte Intelligenzquotienten und das Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADHS). 

Darüber hinaus waren die Lichterketten auch auffällig mit gefährlichen Chlorparaffinen (SCCP) belastet. Auch hier verstoßen drei Lichterketten mit Werten zwischen 0,24 und 2,4 Gewichtsprozent gegen geltendes Recht. Die europäische Verordnung für persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung) legte bereits 2015 für SCCP ein Grenzwert von 0,15 Prozent fest. Chlorparaffine sind extrem langlebig und sehr giftig für Wassertiere. Sie belasten weltweit Gewässer, Böden und Lebewesen und reichern sich im Nahrungsnetz an. Beim Menschen können sie Nieren-, Leber- und Schilddrüsenschäden verursachen und möglicherweise Krebs erregen. 

Quelle: bund.net