Als Heilpraktiker unterliege ich der zivilrechtlichen Schweigepflicht aufgrund des Behandlungsvertrages nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und nach der Berufsordnung für Heilpraktiker.

“ … Was ich in meiner Praxis sehe und höre und außerhalb dieser im Verkehr mit Menschen erfahre, was niemals anderen Menschen mitgeteilt werden darf, darüber werde ich schweigen in der Überzeugung, daß man solche Dinge stets geheimhalten muß…. “ (Eid des Hippokrates)