Chlorpyrifos-giftige Orangen

Chlorpyrifos erfüllt nicht die Kriterien für die Erneuerung seiner Genehmigung

Evan-Amos This file is licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported license.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat mitgeteilt, dass der Pflanzenschutzmittelwirkstoff Chlorpyrifos nicht die gesetzlich geforderten Kriterien für die Erneuerung seiner Genehmigung in der Europäischen Union erfüllt. https://www.efsa.europa.eu/sites/default/files/scientific_output/5809-chlorpyrifos.pdf

Das BfR hatte in seiner Kommentierung im Peer-Review im Wiedergenehmigungsverfahren darauf hingewiesen, dass vor allem belastbare entwicklungsneurotoxikologische Studien (DNT, Development Neurotoxicity Study) fehlen. Obwohl das Peer-Review-Verfahren noch nicht vollständig abgeschlossen ist, hat die Europäische Kommission die EFSA gebeten, eine Erklärung über die verfügbaren Ergebnisse der Bewertung der menschlichen Gesundheit abzugeben.

Die EFSA hat in diesem Peer-Review-Prozess Bedenken hinsichtlich möglicher genotoxischer und neurologischer Effekte während der Entwicklung festgestellt, unterstützt durch epidemiologische Daten, die Auswirkungen auf Kinder zeigen. Somit kann derzeit kein sicherer gesundheitlich basierter Richtwert festgesetzt werden. Das BfR teilt die wissenschaftliche Bewertung der EFSA.

Chlorpyrifos ist ein organischer Phosphorsäureester, der zur Bekämpfung von Insekten ein- gesetzt wird. Der Pflanzenschutzmittelwirkstoff ist Gegenstand eines Verfahrens zur Erneuerung der Genehmigung unter der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.

Die derzeit laufende Genehmigung für Chlorpyrifos endet im Januar 2020. Der Antrag der Hersteller auf Erneuerung wird derzeit im Rahmen des Peer-Review-Systems der EU für die Genehmigung von Wirkstoffen bewertet.

Quelle: Bundesamt für Riskiobewertung

Weitere Informationen auf der BfR-Website zum Chlorpyrifos:

https://www.bfr.bund.de/de/a-z_index/chlorpyrifos-129659.html